Aufsichts- und Fürsorgepflicht in der Arbeit mit Menschen mit Behinderung - Rechtsfragen
Ihr Nutzen
Fragen der Aufsichtspflicht und Aufsichtspflichtverletzungen stellen aus der Sicht vieler Mitarbeiter*innen in der Eingliederungshilfe einen Widerspruch zu ihrer Aufgabe – Befähigung zur selbstständigen und eigenverantwortlichen Lebensführung im Rahmen der Eingliederungshilfe – dar.Das dies nicht der Fall ist, wird im Seminar anhand unterschiedlicher Situationen und Fallgestaltungen besprochen und mit aktuellen Urteilen aus der Rechtsprechung ergänzt.
Seminarinhalt
1. Rechtliche Regelungen zur Aufsichts- und Fürsorgepflicht- Grundrechte der natürlichen Person – Allgemeines Freiheitsrecht
- Haftung für Verletzung der Aufsichts- und Fürsorgepflicht
- Beispiele aus der Rechtsprechung
- Aufsichts- und Fürsorgepflicht in stationären Einrichtungen, Maßnahmeplan bei „Hinlauftendenzen“
- Fürsorgepflicht des Arbeitgebers in Werkstätten für Menschen mit Behinderung
- Vorbereitung und Durchführung von Freizeiten und Urlaubsreisen
- Baden, Rad fahren, Teilnahme am Straßenverkehr u.a.m.
Termin
15.11.2018
09:00 - 16:00
Seminar-Nr.
C-011-18P
Referenten
Dr. Thomas Auerbach Dipl.-Jurist; Freiberuflicher Dozent
Ort
PBW GmbH, Wiener Straße 2, 39112 Magdeburg
Gebühr
99,00 € (für Absolvent*innen und Schüler*innen der Fachschulen Drübeck/Aschersleben 25% Rabatt) (inkl. Seminarunterlagen)
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